Rechtliche Basis von Autorenverträgen: Das Verlagsgesetz
Das Verlagsgesetz, dessen erste Fassung aus dem Jahr 1901 stammt, regelt das grundsätzliche Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen. Auf dieser Grundlage vereinbaren beide Seiten einen Autorenvertrag, die konkreten Konditionen können sie frei aushandeln. Bevor Schriftsteller einen Verlag suchen, sollten sie sich mit dieser Thematik befassen.
Rechte und Pflichten
Grundsätzlich hat der Verfasser eines Werks das Nutzungsrecht inne, er kann es mittels Vertrag an einen Verlag übergeben. In diesem Fall verpflichtet sich das Unternehmen, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Verbreitung umfasst insbesondere die Bewerbung des Buchs. Die Kosten dafür muss zumindest zum Großteil der Verlag übernehmen. Der Autor verpflichtet sich zugleich, die Rechte keinem Dritten zu verkaufen oder das Buch selbst zu drucken und zu veräußern.
Details individuell bestimmbar
Über die genaue Form und den Umfang der Vervielfältigung entscheiden Autor und Verlag. Sie können beispielsweise vereinbaren, ob der Verlag das Buch nur als Hardcover oder später auch als Taschenbuch veröffentlicht. Der Vertrag kann sich ausschließlich auf eine Auflage in festgelegter Höhe beziehen, der Urheber kann alternativ das Recht auf mehrere Auflagen einräumen. Zudem unterscheiden sich Autorenverträge bei der Vergütung, die meist prozentual am Verkaufserlös berechnet sind. In der Praxis legen die Unternehmen vielen Autoren Standardverträge vor. Gewöhnlich befinden sich ausschließlich Autoren mit mehreren Angeboten in einer so starken Verhandlungsposition, um Konditionen zu ihren Gunsten ändern zu können.
Inzwischen hat sich auch das Self Publishing etabliert, bei dem der Autor sein Buch einfach selbst herausbringt. Ein Beispiel dafür ist das Buch “Antispieler” von M. Trojan. Mehr Infos dazu hier bei amazon.
Weiterführende Informationen
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- auf www.einfach-zum-nachdenken.de berichtet Josef K. Pöllath über eigene Erfahrungen als Lektor, Redaktions- und Verlagsleiter